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   BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17   

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https://dejure.org/2017,58222
BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17 (https://dejure.org/2017,58222)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2017 - 2 WD 5.17 (https://dejure.org/2017,58222)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 (https://dejure.org/2017,58222)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 58 Abs. 1 Nr. 5, § 63 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, § 84 Abs. 1 Satz 2; Trennungsgeldverordnung § 3; SG §§ 7, 13, 17 Abs. 2 Satz 1, §§ 23, 48 Satz 1 Nr. 2; StGB § 263 Abs. 1
    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen Einleitung; Kombination der Vielzahl von Pflichtverletzungen und hohem Schaden; Kostenentscheidung bei Aufhebung der Entscheidung zum gesetzlichen Unterhaltsbeitrag; Mietvertragsende; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 1 Nr 5 WDO 2002, § 63 Abs 1 WDO 2002, § 63 Abs 3 S 1 WDO 2002, § 84 Abs 1 S 2 WDO 2002, § 3 TGV 1986
    Fortlaufender Trennungsgeldbetrug; Selbstanzeige

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienst wegen wiederholten Trennungsgeldbetrugs über mehrere Jahre; Bezifferung des Schadens des Dienstherrn im fünfstelligen Bereich; Vereinbarung über die Nutzung eines Wohnraumes in der räumlichen Nähe des Dienstortes als Voraussetzung ...

  • rewis.io

    Fortlaufender Trennungsgeldbetrug; Selbstanzeige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekostenbetrug; Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; dienstortferne Übernachtungen; mietvertragsgleiche Nutzungsvereinbarung; fünfstelliger Vermögensschaden; wechselnde Unterkünfte; Mietvertragsende; Rechtsirrtum; zahlreicher ...

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienst wegen wiederholten Trennungsgeldbetrugs über mehrere Jahre; Bezifferung des Schadens des Dienstherrn im fünfstelligen Bereich; Vereinbarung über die Nutzung eines Wohnraumes in der räumlichen Nähe des Dienstortes als Voraussetzung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienst wegen wiederholten Trennungsgeldbetrugs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienst wegen wiederholten Trennungsgeldbetrugs

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WD 4.17

    Dienstvergehen; Opportunitätsentscheidung; überlanges Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17
    Dazu gehört zunächst der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht, die auch für die militärische Verwendungsfähigkeit eines Soldaten essentiell ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2017 - 2 WD 4.17 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (BVerwG, Urteil vom 14. September 2017 - 2 WD 4.17 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (BVerwG, Urteil vom 14. September 2017 - 2 WD 4.17 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (BVerwG, Urteil vom 14. September 2017 - 2 WD 4.17 - juris Rn. 34 m.w.N.):.

  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17

    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17
    Die dem Soldaten erteilte Förmliche Anerkennung liegt lange zurück und wurde ihm noch vor seinem Wechsel in die Offizierslaufbahn erteilt, sodass sie über dessen Leistungsstand keine tragfähige Auskunft mehr gibt (BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - juris Rn. 47).

    Da aus den genannten Gründen objektiv die Vertrauensgrundlage zerstört wurde, kommt es deshalb auch nicht darauf an, ob und warum Vorgesetzte eine Grundlage für einen weiteren Einsatz des Soldaten gesehen haben (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - juris Rn. 60 m.w.N.).

    Die Folgen der Höchstmaßnahme mildernd zu berücksichtigen ist unzulässig, weil dies auf eine Kompensation von Auswirkungen einer Disziplinarmaßnahme hinausliefe, die der Gesetzgeber als sanktionstypische Folge in seinen Willen ausdrücklich aufgenommen und damit gebilligt hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - juris Rn. 62 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17
    Der Begriff der Unwürdigkeit ist aus den bereits im Urteil des Senats vom 30. Oktober 2012 (- 2 WD 28.11 - BVerwGE 145, 31 Rn. 60 ff.) dargelegten Erwägungen eng auszulegen.

    Dies kommt insbesondere in Fällen besonders treuwidrigen Verhaltens und vor allem dann in Betracht, wenn das Gesamtverhalten des Soldaten den Schluss zulässt, dass er jedes ernsthafte Interesse für die dienstlichen Belange vermissen lässt und dass es bei ihm bereits seit längerem an dem unabdingbaren Mindestmaß an Verantwortung für die dienstlichen Bedürfnisse fehlt (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 2 WD 28.11 - BVerwGE 145, 31 Rn. 62).

    Wegen des erzielten Teilerfolges entspricht es jedoch der Billigkeit, den Soldaten von einem geringen Teilbetrag der im Berufungsverfahren entstandenen Kosten zu entlasten (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 2 WD 28.11 - juris Rn. 67).

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17
    Für eine Abweichung bedürfte es einer gesonderten Vereinbarung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05 - NJW 2008, 3277 ).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17
    Strafverfahren und Disziplinarverfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 5 A 2.12

    Abordnung; Kommandierung; Gleichheitssatz; Höchstbetrag; absoluter -;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17
    Der Zweck des Trennungsübernachtungsgeldes besteht darin, den dienstlich veranlassten Mehraufwand zu erstatten; hierbei handelt es sich um die Gesamtheit der Aufwendungen, die notwendig sind, um am neuen Dienstort (vorübergehend) einen zweiten Haushalt zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 - 5 A 2.12 - Buchholz 262 § 3 TGV Nr. 3 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17
    e) Im Hinblick auf die Zumessungskriterien "Persönlichkeit" und "bisherige Führung" schließt die Leistungsentwicklung des Soldaten mangels einer Leistungssteigerung eine Nachbewährung aus (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17
    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekosten- bzw. Trennungsgeldbetrug als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung zugrunde, (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17
    bb) Der Milderungsgrund des freiwilligen Offenbarens des Fehlverhaltens bzw. der freiwilligen Schadenswiedergutmachung liegt nicht vor (BVerwG, Urteil vom 9. März 1995 - 2 WD 1.95 - BVerwGE 103, 217 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • BVerwG, 12.01.2017 - 2 WD 12.16

    Amphetamin; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Besitz;

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

    b) Da die Angaben in den Forderungsnachweisen dienstliche Erklärungen sind, hat sie zugleich ihre Pflicht aus § 17 Abs. 2 Satz 1 SG verletzt, der Achtung und des Vertrauens gerecht zu werden, die ihr Dienst als Soldatin erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 34).

    c) Sie ist ferner ihrer Verpflichtung aus § 7 SG nicht gerecht geworden, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen und nicht zu schädigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 29).

    Es handelt sich dabei um eine Wiedergutmachung eines bereits eingetretenen Vermögensschadens (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 30).

    d) Die frühere Soldatin hat auch gegen ihre Verpflichtung aus § 7 SG verstoßen, gegenüber der Rechtsordnung loyal zu sein und insbesondere die Strafgesetze zu achten (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 33).

    Dies ist bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung seines Vermögens durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 70 und vom 14. Mai 2020 - 2 WD 12.19 - juris Rn. 12).

    Damit ist die Annahme eines besonders schweren Falles mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts regelmäßig gerechtfertigt (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 73 und vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - juris Rn. 31).

    Dies schließt die Annahme eines Milderungsgrundes wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 46).

  • BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Zugleich begründen die Pflichtverstöße einen Verstoß gegen die Pflicht des Soldaten, sich so zu verhalten, dass er der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Dienst als Soldat erfordert, § 17 Abs. 2 Satz 1 SG (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 25 bis 34).

    Dies ist bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung seines Vermögens durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 70 und vom 14. Mai 2020 - 2 WD 12.19 - juris Rn. 12), die auch bei früheren Soldaten zulässig ist (vgl. § 58 Abs. 2 Nr. 3 WDO).

  • BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung von

    bbb) Nicht minder gewichtig bestimmt Eigenart und Schwere des Dienstvergehens die Verletzung der dienstlichen Wahrheitspflicht (§ 13 Abs. 1 SG); sie ist für die militärische Verwendungsfähigkeit eines Soldaten essenziell (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Rn. 38 m.w.N.).

    Dabei beantwortet sich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten ausschließlich nach den vom Wehrdienstgericht festgestellten objektiven Bemessungsgesichtspunkten und nicht nach der subjektiven Sicht von Vorgesetzten (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Rn. 75 m.w.N.).

    Keine Bedeutung erlangt wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von Straf-und Disziplinarrecht ebenso, dass sein Verhalten auch strafrechtlich geahndet (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Rn. 76) und das Dienstvergehen bei bereits absehbarem aktiven Dienstzeitende begangen wurde (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Rn. 49).

  • VG Düsseldorf, 05.08.2020 - 10 K 6654/17
    BVerwG, 7. Dezember 2017 - 2 WD 5/17, Rn. 29 f. - juris.

    BVerwG, 7. Dezember 2017 - 2 WD 5/17, Rn. 33 - juris.

    Dazu BVerwG, 7. Dezember 2017 - 2 WD 5/17, Rn. 26 f. m.w.N. - juris (Das BVerwG hielt in dieser Entscheidung i.Ü. fest, dass der Trennungsgeldbetrug im Wiederholungsfall auch nach Ablauf der ersten vier Jahren zur Entfernung aus dem Dienst berechtigt); BVerwG, 27. August 2003 - 2 WD 5/03, Rn. 5 - juris; BVerwG, 23. Mai 2000 - 2 WD 51/99, Rn. 8 - juris; BVerwG, 12. Oktober 1993 - 2 WDB 15/92, Rn. 29 - juris; BVerwG, 26. Oktober 1990 - 2 WD 23/90, Rn. 6 - juris; BVerwG, 6. Mai 1988 - 2 WD 51/87 - juris.

  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Dabei beantwortet sich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten ausschließlich nach den vom Wehrdienstgericht festgestellten objektiven Bemessungsgesichtspunkten und nicht nach der subjektiven Sicht von Vorgesetzten (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 75 m.w.N.).

    Keine Bedeutung erlangt wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von Straf-und Disziplinarrecht ebenso, dass sein Verhalten auch strafrechtlich geahndet wurde (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 76).

  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 WD 12.19

    Anfangsverdacht; Beschleunigungsgebot; Bindungswirkung bei maßnahmebeschränkter

    Dies ist bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung seines Vermögens durch einen Trennungsgeldbetrug eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 70 m.w.N.).

    Wer sich auf eine solche Weise fortlaufend aus Eigennutz über die finanziellen Interessen seines Dienstherrn hinwegsetzt, offenbart erhebliche Charaktermängel (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 73).

  • BVerwG, 19.11.2020 - 2 WD 19.19

    Disziplinarische Ahndung eines 24fachen Reisekostenbetrugs

    Dies ist bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung seines Vermögens durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 70 und vom 14. Mai 2020 - 2 WD 12.19 - juris Rn. 12).

    Zwar ist der Vermögensschaden mit ca. 6 100 EUR noch nicht fünfstellig, so dass nicht schon die Schadenshöhe die Höchstmaßnahme indiziert (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 73).

  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 WD 6.22

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten,

    Nach der Senatsrechtsprechung zerstört jedenfalls die Kombination eines besonders hohen Schadens - in den betreffenden Fällen jeweils im fünfstelligen Eurobereich - und eines fortgesetzten und wiederholten Handelns über einen längeren Zeitraum das Vertrauen des Dienstherrn in die persönliche Integrität und dienstliche Zuverlässigkeit eines Soldaten, was regelmäßig die Annahme eines besonders schweren Falles mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 73 und vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 42 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 6 A 4629/19

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Polizeidienst; charakterliche

    vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 -, Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 = juris Rn. 38, und vom 26. Oktober 1990 - 2 WD 23.90 -, juris Rn. 6.
  • TDG Süd, 03.02.2022 - S 8 VL 33/21

    Fahrerlaubnis, Hauptverhandlung, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

    Begeht ein Soldat über mehrere Jahre wiederholt vorsätzlichen Trennungsgeldbetrug, hat die Rechtsprechung die Entfernung aus dem Dienst als angezeigt angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017, - 2 WD 5.17 -, Leitsatz, bei fünfstelliger Schadenshöhe; siehe aber auch BVerwG, Urteil vom 19. November 2020, - 2 WD 19.19 -, Rn. 29, 31: "Das gewohnheitsmäßige Handeln über einen Zeitraum von nahezu einem Jahr und in 24 Fällen steigert das Gewicht des Dienstvergehens so erheblich, dass die Höchstmaßnahme angemessen ist.").
  • VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22

    Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit während eines

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